Wichtige FAQ
Fragen und Antworten zum Turnierstart
Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Turnierbestimmung zusammengefasst um Sie vor dem ersten Turnierstart mit dem nötigen Allgemeinwissen zu versorgen. Die ausführlichen Bestimmungen finden Sie in der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung. Informationen hierzu finden Sie unter “LPO”
Ich habe ein Pferd gekauft, kann ich dies sofort nennen und damit starten?
Der Besitzwechsel eines bei der FN eingetragenen Pferdes ist der FN unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Erst danach kann mit dem Pferd unter neuem Besitzer genannt oder gestartet werden.
Wie registriere ich mein Pferd für den Turniersport?
Die Registrierung erfolgt ausschließlich durch die FN. Nur Registrierte Pferde die von der FN die Starterlaubnis erhalten haben dürfen an Leistungsprüfungen der Kat. B und A teilnehmen.
Für die Registrierung als Turnierpferd ist ein Pferdepass gemäß EU-Richtlinien erforderlich. Im Pferdepass erfolgt dann auch der Eintrag als Turnierpferd.
Diese Registrierung erfolgt jeweils für ein Jahr und kann auf Antrag zum Jahreswechsel fortgeschrieben werden.
Junioren, Junge Reiter, Reiter. Wo reite ich mit?
Junioren (JUN) werden im laufenden Kalenderjahr höchstens 18 Jahre alt.
Junge Reiter (JR) werden im laufenden Kalenderjahr mindestens 19, aber höchstens 21 Jahre alt.
Reiter (REI) werden im laufenden Kalenderjahr mindestens 22, aber höchstens 39 Jahre alt.
Senioren (SEN) werden im laufenden Kalenderjahr mindestens 40 Jahre alt.
Wofür eine Stamm-Mitgliedschaft in einem Reitverein?
Die Stamm-Mitgliedschaft in einem Reitverein ist eine weitere Voraussetzung für eine Teilnahme an LP .
Sie ist auf einen Verein beschränkt, unabhängig von den Mitgliedschaften in anderen Vereinen.
Wie bekomm ich eine FN Jahresturnierlizenz
Für die Turnierteilnahme der Kat.A und B ist der Besitz einer Jahresturnierlizenz erforderlich. Die Ausstellung erfolgt ausschließlich über die FN. Für die Erstausstellung eines solchen Reitausweises ist ein Reitabzeichen der Kl. IV oder höher nachzuweisen.
Für eine Teilnahme an Kat.C Prüfungen also Wettbewerben der Klasse E ist keine Jahresturnierlizenz erforderlich.
Was versteht man unter Nenngeld, Startgeld und Einsatz?
Das Nenngeld und der Einsatz ist die Teilnehmergebühr und muss von jedem Teilnehmer gezahlt werden.. Sie sind bei Nennung fällig und können als Verrechnungsscheck oder bei Nennung-Online per Abbuchung bezahlt werden.
Das Startgeld wird mit Erklärung der Sartbereitschaft fällig und ist vor Ort in der Meldestelle zu leisten. Eine Rückerstattung des Startgeldes ist nur möglich bei Streichung bis zum jeweiligen Meldeschluss. Sofern in der Ausschreibung nicht anders angeeben sind alle Gelder Bruttobeträge. Die höhe der jeweiligen Gelder ist abhängig von den ausgeschriebenen Wettbewerben.
Erfolgsanrechnung, wie komme ich in eine höhere LK?
Die Erfolgsanrechnung für Reiter und Pferde/Ponys wird angerechnet für die Zeit vom
01. Januar bis 31. Dezember des laufenden Jahres. Erfolge ab dem 01. Oktober des vorvorletzen Jahres und Erfolge bis zum 30. September des letzten Jahres. Für in Ausschreibungen verlangte Mindesterfolge gilt immer der jeweilige Nennungsschluss der PLS.
Angerechnet werden immer die gemäß §38LPO registrierten Siege und Platzierungen (§38 besagt, jeder Veranstalter ist verplichtet die Platzierungen auf seinem Turnier bei der FN zu registrieren. Es müssen pro Prüfung immer 1/4 der Reiter platziert werden.)
Bei verlangten Mindesterfolgen der Pferde gelten auch die registrierten Erfolge in Aufbauprüfungen.
Welche Kopfbedeckung ist vorgeschrieben?
In Wettbewerben Kat C
Bruch- und splittersicherer Reithelm mit Drei- bzw Vierpunktbefestigung. Empfohlen wird ein Helm nach EU Norm “EN 1384”.
In Leistungsprüfungen Kat A oder B
Zum Anzug passende Reitkappe oder Reithelm, Melone oder Zylinder.
Gerte und Sporen, was muss ich beachten?
Die Gerte darf max. 120cm lang sein (inkl.Schlag). In Führzügelklassen und Longenreiter WB sind sogar keine zugelassen. Sporen sind zugelassen sofern sie bei normaler Anwendung keine Stich- oder Schnittverletzungen verursachen. Maximale Dornlänge 4,5cm inkl. Rädchen. Auch hier sind in Führzügelklassen und Longenreiter WBs keine Hilfsmittel zugelassen. Diese Regeln gelten auch für die Abreiteplätze.













