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Turnierstart Reiter Turnierstart Pferde

Wissenswertes für alle die am Turniersport teilnehmen möchten

Turniersport

Die Turniere werden in drei Kategorien also Schwierigkeitsgrade aufgeteilt:
Kat. C, Kat. B und Kat. A.

Die Aufteilung der Reiter erfolgt in vier Altersklassen:
- Junioren: Sie werden im laufenden Kalenderjahr höchstens 18 Jahre alt.
- Junge Reiter/Fahrer: Sie werden im laufenden Kalenderjahr mindestens 19, aber höchstens 21 Jahre alt.
- Reiter/Fahrer: Sie werden im laufenden Kalenderjahr mindestens 22, aber höchstens 39 Jahre alt.
- Senioren: Sie werden im laufenden Kalenderjahr mindestens 40 Jahre alt.

Wer mit dem Turnierreiten anfängt, startet zuerst auf Turnieren, bei denen die Kategorie C ausgeschrieben ist. Hier finden die Führzügelklassen und Reiterwettbewerbe statt, sowie die Prüfungen Springen, Dressur oder Vielseitigkeit der Klasse E.
Geregelt wird das alles in der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO), im Aufgabenheft (Anforderungen und Kriterien im Deutschen Turniersport) steht drin, welche Bahnfiguren und Lektionen geritten werden. Für die Teilnahme an den Wettbewerben der Kat. C braucht man noch keinen Reit- oder Fahrausweis.

Nach der Kategorie C folgt die Kategorie B. Sie ist in die Klassen A, L, M/B aufgeteilt. Für einen ersten Start in der Klasse A können Sie eine so genannte Schnupperlizenz beantragen. Vorraussetzung für diesen Ausweis ist, das Sie das Kleine Reit- und Fahrabzeichen Klasse IV besitzen. Dieser Ausweis (Leistungsklasse 6 in allen Disziplinen) ermöglicht Ihnen Startmöglichkeiten in der Klasse E und A. Beim Fahren gilt dies für Fahrwettbewerbe Kat. C und Klasse A.

Wenn Sie an Prüfungen der Klasse A bis S teilnehmen möchten benötigen Sie eine FN-Jahresturnierlizenz mit der Einstufung in eine Leistungsklasse (S/D/V/F) 5 bis 1. Die Einstufung erfolgt nach Ihren bisherigen Turniererfolgen. Den Ausweis erhalten Sie wenn Sie mindestens das Bronzene Abzeichen Klasse III besitzen. Seit dem 01.01.2000 ist zusätzlich eine Lizenzprüfung für das Erlangen der LK 5 notwendig

Für die Erstbeantragung der FN-Jahresturnierlizenz sind einige Vorraussetzungen zu erfüllen:
- eine Stammmitgliedschaft in einem Reitverein muss vorliegen
- ein Antrag auf Erstausstellung muss ausgefüllt und vom Verein abgestempelt werden
- eine Kopie des Abzeichens muss beigefügt werden
- alle Unterlagen vollständig zur FN schicken und ein Scheckheft oder Nennung-Online Zugang wird erstellt.

Am Ende einer Turniersaison erhalten alle Reiter automatisch einen Antrag auf Wiederaus-stellung der FN-Jahresturnierlizenz, dieser muss lediglich vom Stammverein abgestempelt und vom Reiter ausgefüllt werden und zur FN zurück geschickt werden. Auf dieser Karte können Änderungen wie z.B. ein Vereinswechsel, eine Leistungsklassen Änderung oder eine Anschriftenänderung zusätzlich vermerkt werden. Bei Nutzung des online Nennungssystem Nennung-Online muss lediglich auf den Button “Jahresturnierlizenz verlängern” gedrückt werden. Sie haben die Möglichkeit Änderungen mitzuteilen, alles andere wird im Hintergrund für Sie abgewickelt. Stempel und Unterschrift sind hier nicht mehr nötig.

Anträge und weitere Infos

Anträge zur Erstellung eines Reit-/ Fahrausweis finden Sie auf der < Homepage > der FN.

 

 

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Die verschiedenen Reitabzeichen

Seit dem 1. Januar 2000 ist der Basis-Pass Pferdekunde das allererste Abzeichen, das Ihr machen müsst, um alle weiteren Abzeichenprüfungen ablegen zu können. Hier geht es noch nicht ums Reiten, Fahren oder Voltigieren, sondern um Kenntnisse rund ums Pferd.
Die Prüfung zum Basis-Pass Pferdekunde wird in den meißten Reitvereinen angeboten. Meist gibt es auch eine Vorbereitungs-Lehrgang dafür. Die Prüfung hat zwei verschieden Teile. Den praktischen Teil um den sicheren Umgang mit dem Pferd zeigen und den theoretischen Teil. Hier geht es um Pferdeverhalten, artgemäßer Umgang mit dem Pferd, Fütterung, Pferdegesundheit und Haltung. Es gibt übrigens keine Wertnoten bei dieser Prüfung, sondern nur das Urteil “bestanden” oder “nicht bestanden”.

Mit dem Basis-Pass Pferdekunde könnt Ihr dann folgende Abzeichenprüfungen ablegen:

Das Kleine Reitabzeichen (DRA IV), das man braucht, um den Reitausweis zu beantragen und in Leistungsklasse 6 eingestuft zu werden und das Deutsche Reitabzeichen in Bronze (DRA III), das man für Starts in der Kategorie B benötigt.
Auf das Bronzene Reitabzeichen folgen das Deutsche Reitabzeichen in Silber (DRA II) und das Deutsche Reitabzeichen in Silber mit Lorbeer (DRA I).
Das DRA I kann auch aufgrund von Turniererfolgen verliehen werden. Die höchste Auszeichnung ist das Deutsche Reitabzeichen in Gold (DRA Gold), das nur bei bestimmten Turniererfolgen verliehen wird.

Für einen Turnierstarter ist aber wichtig, dass Ihr im Besitz des Basis-Passes Pferdekunde seid. Im praktischen Teil reitet Ihr Lektionen der Dressur Klasse E nach Weisungen der Richter sowie eine Stilspringprüfung der Klasse E.
Im theoretischen Teil solltet Ihr fit sein in Grundkenntnissen der Reitlehre (Anforderungen der Klasse E) sowie gut Bescheid wissen über Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, das Verhalten Verhalten des Reiters im Gelände, Feld, Wald und im Straßenverkehr. Ihr habt bestanden, wenn Ihr in jeder der drei Teilprüfungen mindestens die Note 5,0 erreicht. Habt Ihr das nicht geschafft, könnt Ihr die komplette Prüfung nach frühestens drei Monaten wiederholen.
Um das nächste Reitabzeichen, Bronze (DRA III), zu machen müsst seit mindestens drei Monaten im Besitz des Kleinen Reitabzeichens (DRA IV) sein. Im praktischen Teil müsst Ihr eine Dressurreiterprüfung der Klasse A und ein Stilspringen der Klasse A reiten.
Im theoretischen Teil müsst Ihr zeigen, dass Ihr Euch auskennt mit der Reitlehre (Anforderungen der Klasse A) und Kenntnisse der LPO (Leistungs-Prüfungs-Ordnung) habt. Besonders wichtig sind erweitertes Wissen rund um die Pferdehaltung und der Veterinärkunde (Tiermedizin) sowie die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes.

Die FN hält für Euch ein interessantes Buch bereit, Ihr könnt es direkt beim FN-Verlag bestellen.Das Buch heißt: Die Reitabzeichen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung – Gut vorbereitet für die Prüfung (Preis: 14,80 Euro, ISBN 3-88542-324-3)
Die CD zum Buch heißt Fit für das Reitabzeichen (Preis 39,90 Euro, ISBN: 3-88542-400-2)

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Pferde als Turnierpferd anmelden

Eintragung

Um an Wettbewerben der Kategorie B und A (Prüfungen der Klasse A-S) teilnehmen zu können, muss Ihr Pferd als Turnierpferd eingetragen sein. Hierfür senden Sie der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. in 48229 Warendorf den Pferdepass Ihres Pferdes mit einer Kopie der Eigentumsurkunde und dem ausgefüllten Antrag auf Eintragung als Turnierpferd.

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Aufkleber

Bei der Ersteintragung als Turnierpferd haben Sie die Möglichkeit zu wählen ob Nennungsaufkleber für Ihr Pferd mit erstellt werden sollen, die Sie dann für die Papiernennungen nutzen und jederzeit nachfordern können. Oder ob sie auf die Papiernennung verzichten und am Nennungssystem Nennung-Online teilnehmen. Ihr Pferd wird dann im NeOn recht schnell für Sie freigeschaltet. Wie Sie sich als Reiter für Nennung-Online anmelden können lesen Sie auf unserer Seite “Turnierstart Reiter” oder unter fn-neon.de

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Der Equidenpass

Alle Pferde, die ab 1998 in den EU-Mitgliedsstaaten geboren bzw. registriert werden, erhalten nach den neuen EU-Richtlinien ein einheitliches Papier, das in Form eines Pferdepasses (= Equidenpass) vom jeweiligen Zuchtverband ausgestellt wird. Zusätzlich zu diesem Pass wird eine Eigentumsurkunde ausgestellt ,die ausschließlich zum Nachweis des Eigentums eines Pferdes dient.
Der Pferdepass gehört immer zum Pferd, d.h. er ist bei jedem Standortwechsel mitzugeben sowie bei jedem Transport mitzuführen. Für ältere Pferde, die vor 1998 geboren sind und einen “alten” Abstammungsnachweis besitzen, wird auf Antrag vom zuständigen Zuchtverband ein roter Pferdepass sowie eine Eigentumsurkunde ausgestellt, in den der bisherige Original-Abstammungsnachweis hineingeheftet wird und somit Bestandteil des Passes wird. Alle Eintragungen darauf sind weiterhin gültig und werden nicht in den Pass übertragen, z.B. Zuchtbuch- oder Turnierpferdeeintragungen, Besitzwechsel etc.

Desweiteren gibt es grüne Pferdepässe, die ausschließlich von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) für Turnier- oder Freizeitpferde und ausländische Pferde ausgestellt werden und nicht als Zuchtbescheinigung gelten.
Informationen hierzu in den Merkblättern der FN unter dem Punkt “Verband”.

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